Beglaubigungen

Die Beglaubigung einer Übersetzung ist notwendig, wenn die Übersetzung als rechtsgültiges Dokument, z.B. bei einer staatlichen Behörde oder einem Gericht vorgelegt werden muss. Eine Beglaubigung garantiert, dass ein Dokument vollständig und korrekt übersetzt wurde. Sie kann nur von einem beeidigten oder vereidigten Übersetzer ausgestellt werden.

Diese und viele weitere Dokumente kann ich für Sie beglaubigen:

  • Urkunden
  • Zeugnisse
  • Zertifikate
  • Verträge
  • Gerichtsurteile
  • Handelsregistereinträge
  • Jahresabschlussberichte

Ablauf eines Beglaubigungsauftrags:

  • Sie schicken mir das zu beglaubigende Dokument per E-Mail oder laden es einfach und schnell über mein Angebotsformular hoch.
  • Sie sagen mir, für welches Land und welche Behörde Ihr Dokument übersetzt und beglaubigt werden muss.
  • Ich übersetze das Dokument selbst oder beauftrage einen muttersprachlichen Fachübersetzer mit den erforderlichen Berechtigungen und Qualifikationen.
  • Sie erhalten die mit Stempel und Unterschrift versehene, beglaubigte Übersetzung postalisch zugeschickt, denn sie ist nur in der gedruckten Originalversion – also nicht als Scan oder Kopie – rechtsgültig.

Kurz und knapp: was ist eine Beglaubigung?

Eine Beglaubigung ist ein Echtheitszertifikat, das die Vollständigkeit und Richtigkeit einer Übersetzung bescheinigt. Sie kann nur von einem zur Beglaubigung beeidigten oder vereidigten Übersetzer ausgestellt werden und ist nur als gedrucktes Original mit Datum, Stempel und Unterschrift rechtsgültig.

Übersetzer werden vom jeweils zuständigen Landgericht zur Beglaubigung beeidigt oder vereidigt. Die Formulierung ist je nach (Bundes-)Land unterschiedlich, die Bedeutung aber identisch.

Bitte beachten Sie, dass eine Beglaubigung keine Auskunft über die Echtheit des Ausgangsdokuments enthält. Diese muss, wenn erforderlich, von einem Notar bestätigt werden.

Geheimhaltung

Beeidigte oder vereidigte Übersetzer unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Alle Informationen werden strikt vertraulich behandelt und nur den am Übersetzungsprozess beteiligten Personen zugänglich gemacht.