AGB

1. Leistungen, Vertrag

Sprachmittlerdienste (Übersetzen und Dolmetschen) sind reine Dienstleistungen, die wir als Angehöriger der freien Berufe in selbständiger Arbeit erbringen. Mit der Annahme einer Be­stel­lung kommt zwischen Auftraggeber und uns ein Werk- bzw. Dienstvertrag im Sinne der Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu­stande.

Für das dadurch begründete Rechtsverhältnis gelten, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist, unsere nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingun­gen. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Auf­traggebers sind ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn seinen Bedingungen durch uns nicht ausdrücklich widersprochen wird.

Inhalt unserer Leistung ist die sinngemäß rich­tige Wiedergabe eines gegebenen Wortlauts in einer anderen Sprache. Übersetzungen erarbeiten wir unter Anwendung normaler Sorgfalt nach bestem Wissen und allgemeinem Sprachverständnis auf Grundlage des von mir verstandenen Sinngehalts. Normalerweise darf von einer Übersetzung er­wartet werden, dass sie die gleichen Qualitätsansprüche wie der Ausgangstext erfüllt. Sie braucht aber dessen Qualität nicht zu übertreffen. Fachausdrücke und Fachbegriffe werden, sofern keine besonderen Anweisungen oder Unterlagen / Glossarlisten eingereicht werden, in allgemein üblicher Form übersetzt.

Soweit schriftlich nicht etwas anderes vereinbart ist, erarbei­te wir alle Übersetzungen als Entwürfe, d.h. als fertige, brauchbare Schriften, die den fach­sprachlichen Gepflogenheiten im Wesentlichen entsprechen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Übersetzung auf inhaltliche und sachliche Richtigkeit zu überprüfen. Auf ausdrücklichen Wunsch übernehme wir gegen besonderes Honorar auch die Bearbeitung bis zur Druck­reife sowie das Korrekturlesen der Fahnenabzüge.

Beim Dolmetschen steht die Funktion des Sprachmittelns, z.B. bei Konferenzen, Verhandlungen, etc., im Vordergrund. Die Leistung des Dolmetschers besteht nicht in der wortwörtlichen Wiedergabe des Gesagten, sondern aus dem flüchtigen Wort, das nicht festgehalten wird.

Wir sind berechtigt, uns bei der Ausführung der in Auftrag gegebenen Arbeiten von dritten Personen unter­stützen oder vertreten zu lassen, soweit nicht ausdrück­lich etwas anderes vereinbart ist. Bei der Auswahl solcher Personen habe wir nur üb­liche Sorgfalt anzuwenden. Falls auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers oder mit dessen Einverständnis Übersetzun­gen solcher Perso­nen zwecks Zeitgewinns direkt an ihn gesandt werden, ohne von uns kontrolliert worden zu sein, entfällt unsere Gewährleistung und Haftung. Das gleiche gilt für Arbeiten, die wegen vom Auftraggeber ausgeübten Zeitdrucks die angestrebte Qualität nicht erreichen, d.h., wenn z.B. not­wendige Durchsichten und Verbesserungen unterbleiben müs­sen, Handkorrekturvermerke in der Erstschrift nicht ins Reine übertragen werden können oder sonstige vom Auftraggeber zu vertretende Gründe einer normalen Ausführung im Wege ste­hen. Ein Minderungsanspruch für den Auftraggeber entsteht dadurch nicht.

2. Amtliche Beglaubigungen

Sofern keine gegenteilige Anweisung erfolgt, werden Urkun­denübersetzungen grundsätzlich kostenpflichtig beglaubigt, damit sie von den zuständigen Behörden anerkannt werden.

Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften in handschriftlich ausgefertigten Urkunden wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für unleserliche Eigennamen und Zahlen in Personenstandsurkunden oder sonstigen Dokumen­ten.

3. Preise

Berechnungsgrundlage für Übersetzungs- und Dolmetschauf­träge ist unsere jeweils gül­tige Honorarliste. Sie ist Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dolmetscherdienste wer­den nach Stunden- oder Tagessätzen (einschließlich Fahrzeiten zum und vom Einsatzort), Übersetzerdienste nach Wort- bzw. Zeilenpreisen abgerech­net. Es gelten folgende Textkategorien:

Einfache Texte: Allgemeine Korrespondenz und Texte, die keine juristischen, technischen oder sonstigen schwierigen Fachausdrücke enthalten.

Mittelschwere Texte: Fachkorrespondenz, Urkunden, Fach­texte mit juristischem, techni­schem oder wissenschaftlichem Inhalt.

Schwere Texte: Alle Fachtexte, bei denen mindestens zwei Fachbereiche zu berücksichti­gen sind; Fachtexte mit juristi­schem, wissenschaftlichem oder technischem Inhalt und ho­hem Schwierigkeitsgrad; alle medizinischen Fachtexte; Texte, die gedruckt werden und da­her besonders sorgfältig erledigt werden müssen (technische Beschreibungen); Werbe- und Mar­ketingmaterial. Die Bestimmung der Textkategorie bzw. des Schwierigkeitsgrades behal­te wir uns ausdrücklich vor.

Als Mindestpreise gelten für Dolmetscherdienste das Honorar für eine Stunde (für Konfe­renzdolmetscher in der Regel das Honorar für einen Tag), für Übersetzungen der Preis für eine Seite, wobei stets der Mindesthonorarsatz pro Auftrag und Sprache gemäß unserer je­weils gültigen Honorarliste gilt. Ge­samthonorare für Übersetzungsdienste bis zu EUR 120,00 (ohne MwSt.) können ohne Aufschlüsselung nach Worten bzw. Zeilen in Rech­nung gestellt werden. Au­ßer dem Honorar und evtl. Nebenko­sten wird die gesetzliche Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) be­rechnet.

Dolmetscherleistungen und Übersetzungen sind geistiges Ei­gentum des Dolmetschers / Übersetzers und dürfen nur mit dessen Zustimmung aufgezeichnet bzw. gedruckt / verviel­fäl­tigt und/oder veröffentlicht werden. In aller Regel wird das Copyright durch Berechnung eines Zuschlags erteilt. Bei fir­meninterner Verwendung kann dieser Zuschlag entfallen.

4. Angebote bzw. Kostenvoranschläge

Alle Angebote bzw. Kostenvoranschläge, insbesondere mündliche, sind unverbindlich und freibleibend. Verbindliche Preisangebote für Übersetzungen beziehen sich immer nur auf das Wort- bzw. Zeilenhonorar, auch wenn in Verbindung damit und einer geschätzten Wort- bzw. Zeilenzahl ein Ge­samtpreis angegeben worden ist. Das in Kostenvoranschlägen kalkulierte Honorar für Dolmetscher gilt nur als Richtwert. Maßgebend für die Berechnung ist die tatsächliche Leistung. Mündliche Angebote, ein­schließlich fernmündlicher, bedürfen der schriftlichen Bestäti­gung, um verbindlich zu sein.

5. Bestellungen (Arbeitsaufträge)

Alle Arbeitsaufträge wer­den in der Reihenfolge ihres Eingangs in Angriff genommen (gleichzeitige Vorlage der erforderlichen Arbeitsunterlagen vorausgesetzt) und in der Regel nur während normaler Ge­schäfts- und Arbeitszeiten ausge­führt. Die Bearbeitung von Eilaufträgen außerhalb solcher Geschäfts- und Arbeitszeiten, soweit durch besondere Terminwünsche des Auftraggebers er­forderlich, werden gegen eine besondere Vergütung für Überstunden, Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit (Eilzuschlag) durchgeführt.

Die Arbeitserteilung hat stets schriftlich zu erfolgen. Normalerweise gilt ein Arbeitsauftrag als angenommen, wenn wir ihn nicht unver­züglich ablehnen; einer beson­deren Auftragsbestätigung bedarf es also nicht. Schriftliche Auftragsbestätigungen werden nur auf besonderen Wunsch oder in Fällen ausgestellt, in denen wir sie aus bestimmten Gründen für zweckmäßig oder geboten halten.

6. Terminzusagen

Alle Terminzusagen für die Fertigstellung von Übersetzungsar­beiten, ob in Angeboten, bei Auftragserteilung oder zu einem späteren Zeitpunkt gegeben, müssen immer nur als unge­fähr gelten, insbesondere für umfangreichere oder in mehreren Ra­ten übertragene Arbeiten, bei denen sich der erforderliche Zeit­aufwand nicht exakt abschätzen lässt. In keinem Fall kann wir für nicht fristgerechte Leistung verantwortlich gemacht werden, die aus von uns nicht zu ver­tretenden Gründen eintritt, wie z.B. auf dem Postweg oder bei von uns beauftragten Drit­ten, infolge höherer Gewalt oder ähnlicher Gründe. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, aus seiner Meinung nach nicht eingehaltenen Terminzusagen, Schadensersatz- oder Minderungsan­sprüche abzuleiten, auch dann nicht, wenn das vereinbarte Honorar einen Eilzuschlag für Arbeitsleistungen außerhalb normaler Ge­schäfts- und Arbeitszeiten enthält. Sein Recht auf Kündigung des Werkvertrages im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen wird hierdurch nicht berührt.

7. Zahlungsbedingungen

Rechnungen für Dolmetscher- und Übersetzerdienste sind so­fort bei Erhalt, spätestens je­doch innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Zu zahlen ist jeweils der in der Rechnung ausgewiesene Endbetrag einschließlich der gesetzli­chen Mehrwertsteuer. Skonti werden nicht gewährt. Verein­barte Mengennachlässe gelten nur bei fristgerechter Bezahlung der Rechnung. Sie entfallen spätestens, wenn Mahnungen vorgenommen und/oder rechtliche Schritte unternommen werden müssen.

Es können Teilrechnungen nach Arbeitsfortschritt ausgestellt werden, die unabhängig von künftigen oder vorausgegangenen Teilrechnungen für den gleichen Werkvertrag zu den o.g. Terminen zahlbar sind.

In besonderen Fällen, z.B. bei Erstbestellungen, kann Voraus­kasse verlangt oder per Nach­nahme abgerechnet werden.

8. Erfüllung

Alle Dolmetscher- und Übersetzerdienste werden vertraulich behandelt. Unsere Mitarbeiter sind zu strengster Diskretion verpflichtet.

Bei Verträgen bezüglich Übersetzungsarbeiten gilt unsere Verpflichtung mit dem Ver­sand der Übersetzungsschrift durch einfache Briefpost oder durch elektronischen Versand als erfüllt. Andere Arten des Ver­sands oder die Aushändigung an eine berechtigte Person bedür­fen einer besonderen Ver­einbarung. In solchen besonderen Fällen erfüllen wir unsere Verpflichtung mit der Überga­be an die vom Auftraggeber zu benennender Stelle oder Person.

9. Rücktritt vom Vertrag

Außer aus einem anderen wichtigen Grund kann ein bestehen­der Werk- bzw. Dienstvertrag von uns durch fristlose Kündigung beendet werden, wenn aufgrund von Zahlungsverzug oder ande­ren Um­ständen zu befürchten ist, dass unser Honoraranspruch durch den Auftraggeber nicht, nicht ausreichend oder nicht rechtzeitig befriedigt wird. Einer besonderen Form der Kündi­gung be­darf es hierbei nicht. Irgendwelche Schadensersatzansprüche gegen uns können deswegen nicht geltend gemacht werden.

Bei Kündigung des Vertrags durch den Auftraggeber ist dieser in jedem Fall verpflichtet, unseren bis zum Vertragsende auf­grund von Arbeitszeitaufwand entstandenen Honoraran­spruch nach Maßgabe der obigen Zahlungsbedingungen zu erfüllen. Maßgebend für unse­ren Zeitaufwand sind dann ausschließlich unsere Aufzeichnungen.

Kündigt der Auftraggeber einen für Dolmetscherdienste ent­standenen Vertrag, so hat er au­ßer einer Vergütung für die bis dann geleisteten Verwaltungs- und Vorbereitungsarbeiten ei­ne angemessene Verdienstausfallentschädigung für den bestellten, nicht aber in Anspruch genommenen Dolmetscher zu zahlen, die zusammen mit der erstgenannten Vergütung bei kurzfristi­gen Absagen die Höhe des vollen Honorars erreichen kann.

10. Reklamationen

Mängelrügen können nur innerhalb einer Frist von zwei Wo­chen nach dem Übergabe- bzw. Versanddatum der Übersetzung geltend gemacht werden und sind fachkundig begründet in schriftlicher Form vorzulegen. Bei berechtigten Reklamationen werden wir den Mangel durch Korrektur des Textes innerhalb angemessener Frist beheben. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Wandlung, Minderung oder Schadensersatz sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber keine Korrektur bzw. Nachbesserung, so ist er nicht berechtigt, das Honorar zu kür­zen bzw. die Zahlung zu verweigern. Voraussetzung für die Nachbesserung ist in jedem Fall die Vor­lage der vollständigen Texte / Textpassagen, in denen der Auftraggeber Mängel festgestellt hat.

Aufgrund von sachlichen, inhaltlichen oder Zielkultur-bezoge­nen Änderungen oder Ergän­zungen, die vom Auftraggeber oder Dritten zwischenzeitlich oder nachträg­lich an dem Originaltext oder unser Übersetzung vorgenom­men werden, lässt sich keine Nachbesserungspflicht ableiten. Dies gilt insbesondere für den Fall der Adaption.

11. Haftung

Außer für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz trifft uns keinerlei Haftung, auch nicht für Schä­den, die dem Auftraggeber durch Verwendung, Verwertung oder Weitergabe der von uns geleisteten Sprachmittlerarbeit entstehen mögen, insbeson­dere nicht für Folge­schäden.

Änderungen oder Ergänzungen, die vom Auftraggeber nach­träglich vorge­nommen werden, entbinden uns von jedweder Haftung. Für Fehler in Übersetzungen, die in­folge unrichtiger oder unvollständiger Informationen seitens des Auftraggebers oder in­folge fehlerhafter Originaltexte verur­sacht werden, wird keine Haftung übernommen. Ein Ausschluss unserer Haftung liegt ferner vor, wenn der zu überset­zende Originaltext Unklar­heiten, sprachliche Mängel oder Mehrdeutigkeiten enthält oder stellenweise unverständlich ist, was in solchen Fällen durch eine Anmerkung des Übersetzers kommentiert wird. Deshalb sollte jede Textvorlage nach den Regeln moderner Rechtschreibung und Interpunktion verfasst sein und nur klar verständliche (auch für Betriebsfremde), eindeutige Formulierungen und Begriffe enthalten.

Eine Haftung für Verlust der uns übergebenen Texte und Unterlagen durch von uns nicht zu vertretende Umstände, wie Einbruch, Diebstahl, Feuer, Wasser, ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Werde wir aufgrund einer geleisteten Übersetzungsarbeit wegen Verletzung eines bestehenden Urheberrechts in Anspruch genommen, so verpflichtet sich der Auftraggeber, uns in vollem Umfange von der Haftung freizustellen.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Benediktbeuern. Gerichtsstand ist Wolfratshau­sen (Amtsgericht) bzw. München (Landgericht II), sofern gesetzlich nicht anderes bestimmt wurde.