AGB
1. Leistungen, Vertrag
Sprachmittlerdienste (Übersetzen und Dolmetschen) sind reine Dienstleistungen, die wir als Angehöriger der freien Berufe in selbständiger Arbeit erbringen. Mit der Annahme einer Bestellung kommt zwischen Auftraggeber und uns ein Werk- bzw. Dienstvertrag im Sinne der Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs zustande.
Für das dadurch begründete Rechtsverhältnis gelten, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist, unsere nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn seinen Bedingungen durch uns nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Inhalt unserer Leistung ist die sinngemäß richtige Wiedergabe eines gegebenen Wortlauts in einer anderen Sprache. Übersetzungen erarbeiten wir unter Anwendung normaler Sorgfalt nach bestem Wissen und allgemeinem Sprachverständnis auf Grundlage des von mir verstandenen Sinngehalts. Normalerweise darf von einer Übersetzung erwartet werden, dass sie die gleichen Qualitätsansprüche wie der Ausgangstext erfüllt. Sie braucht aber dessen Qualität nicht zu übertreffen. Fachausdrücke und Fachbegriffe werden, sofern keine besonderen Anweisungen oder Unterlagen / Glossarlisten eingereicht werden, in allgemein üblicher Form übersetzt.
Soweit schriftlich nicht etwas anderes vereinbart ist, erarbeite wir alle Übersetzungen als Entwürfe, d.h. als fertige, brauchbare Schriften, die den fachsprachlichen Gepflogenheiten im Wesentlichen entsprechen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Übersetzung auf inhaltliche und sachliche Richtigkeit zu überprüfen. Auf ausdrücklichen Wunsch übernehme wir gegen besonderes Honorar auch die Bearbeitung bis zur Druckreife sowie das Korrekturlesen der Fahnenabzüge.
Beim Dolmetschen steht die Funktion des Sprachmittelns, z.B. bei Konferenzen, Verhandlungen, etc., im Vordergrund. Die Leistung des Dolmetschers besteht nicht in der wortwörtlichen Wiedergabe des Gesagten, sondern aus dem flüchtigen Wort, das nicht festgehalten wird.
Wir sind berechtigt, uns bei der Ausführung der in Auftrag gegebenen Arbeiten von dritten Personen unterstützen oder vertreten zu lassen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Bei der Auswahl solcher Personen habe wir nur übliche Sorgfalt anzuwenden. Falls auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers oder mit dessen Einverständnis Übersetzungen solcher Personen zwecks Zeitgewinns direkt an ihn gesandt werden, ohne von uns kontrolliert worden zu sein, entfällt unsere Gewährleistung und Haftung. Das gleiche gilt für Arbeiten, die wegen vom Auftraggeber ausgeübten Zeitdrucks die angestrebte Qualität nicht erreichen, d.h., wenn z.B. notwendige Durchsichten und Verbesserungen unterbleiben müssen, Handkorrekturvermerke in der Erstschrift nicht ins Reine übertragen werden können oder sonstige vom Auftraggeber zu vertretende Gründe einer normalen Ausführung im Wege stehen. Ein Minderungsanspruch für den Auftraggeber entsteht dadurch nicht.
2. Amtliche Beglaubigungen
Sofern keine gegenteilige Anweisung erfolgt, werden Urkundenübersetzungen grundsätzlich kostenpflichtig beglaubigt, damit sie von den zuständigen Behörden anerkannt werden.
Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften in handschriftlich ausgefertigten Urkunden wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für unleserliche Eigennamen und Zahlen in Personenstandsurkunden oder sonstigen Dokumenten.
3. Preise
Berechnungsgrundlage für Übersetzungs- und Dolmetschaufträge ist unsere jeweils gültige Honorarliste. Sie ist Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dolmetscherdienste werden nach Stunden- oder Tagessätzen (einschließlich Fahrzeiten zum und vom Einsatzort), Übersetzerdienste nach Wort- bzw. Zeilenpreisen abgerechnet. Es gelten folgende Textkategorien:
Einfache Texte: Allgemeine Korrespondenz und Texte, die keine juristischen, technischen oder sonstigen schwierigen Fachausdrücke enthalten.
Mittelschwere Texte: Fachkorrespondenz, Urkunden, Fachtexte mit juristischem, technischem oder wissenschaftlichem Inhalt.
Schwere Texte: Alle Fachtexte, bei denen mindestens zwei Fachbereiche zu berücksichtigen sind; Fachtexte mit juristischem, wissenschaftlichem oder technischem Inhalt und hohem Schwierigkeitsgrad; alle medizinischen Fachtexte; Texte, die gedruckt werden und daher besonders sorgfältig erledigt werden müssen (technische Beschreibungen); Werbe- und Marketingmaterial. Die Bestimmung der Textkategorie bzw. des Schwierigkeitsgrades behalte wir uns ausdrücklich vor.
Als Mindestpreise gelten für Dolmetscherdienste das Honorar für eine Stunde (für Konferenzdolmetscher in der Regel das Honorar für einen Tag), für Übersetzungen der Preis für eine Seite, wobei stets der Mindesthonorarsatz pro Auftrag und Sprache gemäß unserer jeweils gültigen Honorarliste gilt. Gesamthonorare für Übersetzungsdienste bis zu EUR 120,00 (ohne MwSt.) können ohne Aufschlüsselung nach Worten bzw. Zeilen in Rechnung gestellt werden. Außer dem Honorar und evtl. Nebenkosten wird die gesetzliche Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) berechnet.
Dolmetscherleistungen und Übersetzungen sind geistiges Eigentum des Dolmetschers / Übersetzers und dürfen nur mit dessen Zustimmung aufgezeichnet bzw. gedruckt / vervielfältigt und/oder veröffentlicht werden. In aller Regel wird das Copyright durch Berechnung eines Zuschlags erteilt. Bei firmeninterner Verwendung kann dieser Zuschlag entfallen.
4. Angebote bzw. Kostenvoranschläge
Alle Angebote bzw. Kostenvoranschläge, insbesondere mündliche, sind unverbindlich und freibleibend. Verbindliche Preisangebote für Übersetzungen beziehen sich immer nur auf das Wort- bzw. Zeilenhonorar, auch wenn in Verbindung damit und einer geschätzten Wort- bzw. Zeilenzahl ein Gesamtpreis angegeben worden ist. Das in Kostenvoranschlägen kalkulierte Honorar für Dolmetscher gilt nur als Richtwert. Maßgebend für die Berechnung ist die tatsächliche Leistung. Mündliche Angebote, einschließlich fernmündlicher, bedürfen der schriftlichen Bestätigung, um verbindlich zu sein.
5. Bestellungen (Arbeitsaufträge)
Alle Arbeitsaufträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs in Angriff genommen (gleichzeitige Vorlage der erforderlichen Arbeitsunterlagen vorausgesetzt) und in der Regel nur während normaler Geschäfts- und Arbeitszeiten ausgeführt. Die Bearbeitung von Eilaufträgen außerhalb solcher Geschäfts- und Arbeitszeiten, soweit durch besondere Terminwünsche des Auftraggebers erforderlich, werden gegen eine besondere Vergütung für Überstunden, Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit (Eilzuschlag) durchgeführt.
Die Arbeitserteilung hat stets schriftlich zu erfolgen. Normalerweise gilt ein Arbeitsauftrag als angenommen, wenn wir ihn nicht unverzüglich ablehnen; einer besonderen Auftragsbestätigung bedarf es also nicht. Schriftliche Auftragsbestätigungen werden nur auf besonderen Wunsch oder in Fällen ausgestellt, in denen wir sie aus bestimmten Gründen für zweckmäßig oder geboten halten.
6. Terminzusagen
Alle Terminzusagen für die Fertigstellung von Übersetzungsarbeiten, ob in Angeboten, bei Auftragserteilung oder zu einem späteren Zeitpunkt gegeben, müssen immer nur als ungefähr gelten, insbesondere für umfangreichere oder in mehreren Raten übertragene Arbeiten, bei denen sich der erforderliche Zeitaufwand nicht exakt abschätzen lässt. In keinem Fall kann wir für nicht fristgerechte Leistung verantwortlich gemacht werden, die aus von uns nicht zu vertretenden Gründen eintritt, wie z.B. auf dem Postweg oder bei von uns beauftragten Dritten, infolge höherer Gewalt oder ähnlicher Gründe. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, aus seiner Meinung nach nicht eingehaltenen Terminzusagen, Schadensersatz- oder Minderungsansprüche abzuleiten, auch dann nicht, wenn das vereinbarte Honorar einen Eilzuschlag für Arbeitsleistungen außerhalb normaler Geschäfts- und Arbeitszeiten enthält. Sein Recht auf Kündigung des Werkvertrages im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen wird hierdurch nicht berührt.
7. Zahlungsbedingungen
Rechnungen für Dolmetscher- und Übersetzerdienste sind sofort bei Erhalt, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Zu zahlen ist jeweils der in der Rechnung ausgewiesene Endbetrag einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Skonti werden nicht gewährt. Vereinbarte Mengennachlässe gelten nur bei fristgerechter Bezahlung der Rechnung. Sie entfallen spätestens, wenn Mahnungen vorgenommen und/oder rechtliche Schritte unternommen werden müssen.
Es können Teilrechnungen nach Arbeitsfortschritt ausgestellt werden, die unabhängig von künftigen oder vorausgegangenen Teilrechnungen für den gleichen Werkvertrag zu den o.g. Terminen zahlbar sind.
In besonderen Fällen, z.B. bei Erstbestellungen, kann Vorauskasse verlangt oder per Nachnahme abgerechnet werden.
8. Erfüllung
Alle Dolmetscher- und Übersetzerdienste werden vertraulich behandelt. Unsere Mitarbeiter sind zu strengster Diskretion verpflichtet.
Bei Verträgen bezüglich Übersetzungsarbeiten gilt unsere Verpflichtung mit dem Versand der Übersetzungsschrift durch einfache Briefpost oder durch elektronischen Versand als erfüllt. Andere Arten des Versands oder die Aushändigung an eine berechtigte Person bedürfen einer besonderen Vereinbarung. In solchen besonderen Fällen erfüllen wir unsere Verpflichtung mit der Übergabe an die vom Auftraggeber zu benennender Stelle oder Person.
9. Rücktritt vom Vertrag
Außer aus einem anderen wichtigen Grund kann ein bestehender Werk- bzw. Dienstvertrag von uns durch fristlose Kündigung beendet werden, wenn aufgrund von Zahlungsverzug oder anderen Umständen zu befürchten ist, dass unser Honoraranspruch durch den Auftraggeber nicht, nicht ausreichend oder nicht rechtzeitig befriedigt wird. Einer besonderen Form der Kündigung bedarf es hierbei nicht. Irgendwelche Schadensersatzansprüche gegen uns können deswegen nicht geltend gemacht werden.
Bei Kündigung des Vertrags durch den Auftraggeber ist dieser in jedem Fall verpflichtet, unseren bis zum Vertragsende aufgrund von Arbeitszeitaufwand entstandenen Honoraranspruch nach Maßgabe der obigen Zahlungsbedingungen zu erfüllen. Maßgebend für unseren Zeitaufwand sind dann ausschließlich unsere Aufzeichnungen.
Kündigt der Auftraggeber einen für Dolmetscherdienste entstandenen Vertrag, so hat er außer einer Vergütung für die bis dann geleisteten Verwaltungs- und Vorbereitungsarbeiten eine angemessene Verdienstausfallentschädigung für den bestellten, nicht aber in Anspruch genommenen Dolmetscher zu zahlen, die zusammen mit der erstgenannten Vergütung bei kurzfristigen Absagen die Höhe des vollen Honorars erreichen kann.
10. Reklamationen
Mängelrügen können nur innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Übergabe- bzw. Versanddatum der Übersetzung geltend gemacht werden und sind fachkundig begründet in schriftlicher Form vorzulegen. Bei berechtigten Reklamationen werden wir den Mangel durch Korrektur des Textes innerhalb angemessener Frist beheben. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Wandlung, Minderung oder Schadensersatz sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber keine Korrektur bzw. Nachbesserung, so ist er nicht berechtigt, das Honorar zu kürzen bzw. die Zahlung zu verweigern. Voraussetzung für die Nachbesserung ist in jedem Fall die Vorlage der vollständigen Texte / Textpassagen, in denen der Auftraggeber Mängel festgestellt hat.
Aufgrund von sachlichen, inhaltlichen oder Zielkultur-bezogenen Änderungen oder Ergänzungen, die vom Auftraggeber oder Dritten zwischenzeitlich oder nachträglich an dem Originaltext oder unser Übersetzung vorgenommen werden, lässt sich keine Nachbesserungspflicht ableiten. Dies gilt insbesondere für den Fall der Adaption.
11. Haftung
Außer für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz trifft uns keinerlei Haftung, auch nicht für Schäden, die dem Auftraggeber durch Verwendung, Verwertung oder Weitergabe der von uns geleisteten Sprachmittlerarbeit entstehen mögen, insbesondere nicht für Folgeschäden.
Änderungen oder Ergänzungen, die vom Auftraggeber nachträglich vorgenommen werden, entbinden uns von jedweder Haftung. Für Fehler in Übersetzungen, die infolge unrichtiger oder unvollständiger Informationen seitens des Auftraggebers oder infolge fehlerhafter Originaltexte verursacht werden, wird keine Haftung übernommen. Ein Ausschluss unserer Haftung liegt ferner vor, wenn der zu übersetzende Originaltext Unklarheiten, sprachliche Mängel oder Mehrdeutigkeiten enthält oder stellenweise unverständlich ist, was in solchen Fällen durch eine Anmerkung des Übersetzers kommentiert wird. Deshalb sollte jede Textvorlage nach den Regeln moderner Rechtschreibung und Interpunktion verfasst sein und nur klar verständliche (auch für Betriebsfremde), eindeutige Formulierungen und Begriffe enthalten.
Eine Haftung für Verlust der uns übergebenen Texte und Unterlagen durch von uns nicht zu vertretende Umstände, wie Einbruch, Diebstahl, Feuer, Wasser, ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Werde wir aufgrund einer geleisteten Übersetzungsarbeit wegen Verletzung eines bestehenden Urheberrechts in Anspruch genommen, so verpflichtet sich der Auftraggeber, uns in vollem Umfange von der Haftung freizustellen.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Benediktbeuern. Gerichtsstand ist Wolfratshausen (Amtsgericht) bzw. München (Landgericht II), sofern gesetzlich nicht anderes bestimmt wurde.